Tuschestift und Farbstifte auf Papier, Format 29 x 21 cm
Die letzte Audienz hat gezeigt, dass die neue Hafenordnung noch einige Schwachstellen hat. In endlosen Nachtsitzungen im Kaminzimmer haben Sir Primus und Prinz Lennard diskutiert, debattiert und dann beschlossen, die Hafenordnung um folgende 3 Punkte ( genannt A,B,C ) zu erweitern.
Das königliche Schloss zu Carima gibt eine Erweiterung der Hafenordnung bekannt.
Beim Entladen von Schiffen ist immer das Gesamtschiff gemeint. Es spielt keine Rolle auf welchem Weg dies geschieht. Es ist unerheblich ob das Schiff über Back -; bzw. Steuerbord oder Bug und Heck entladen wird.
Wer mithilfe von Ruder-, Schlauch-; oder gar Unterseebooten seine Waren oder Tiere an Land bringt, muss eine Zusatzsteuer von 3 Goldstücken für die Gesamtladung bezahlen !
B;
Auch für das Entladen von Waren oder Tieren und ins Land bringen über den Luftweg, muss Importsteuer angemeldet und gezahlt werden !
Der Einsatz von Riesenadlern, Condoren oder anderen, geeigneten, flugfähigen Kreaturen zu diesem Zwecke, muss bei der Hafenaufsicht oder im königlichen Schloss bei Sir Primus direkt angemeldet werden !
Dieses gilt auch für den sogenannten ' magischen Transfer ' !
Gemeint ist damit die frei schwebende Einfuhr von Waren oder Tieren unter Anwendung von Zauberkräften oder Hexereien. !
C;
Die Linie am Beginn der Mittelmole ist IMMER die Grenze zur Freihandelszone !
Auch wenn diese Linie wegen starken Schneefalls oder das Hinwegspülen durch Starkregen, Brandungsgicht oder mondphasen, bedingten Hochwassers ( Ebbe und Flut ) zeitweise unsichtbar ist !!!
gezeichnet
Primus Caproni
( Statthalter von Carima )
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